Die Mitwirkungsgremien der Eltern
1. Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. In der Regel findet eine Versammlung der Klassenpflegschaft einmal im Jahr zu Beginn des Schuljahres statt. Sie wählen eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).
Aufgaben
> Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
> Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen
2. Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft hat wie die Klassenpflegschaft beratende Funktion und gibt Empfehlungen, die das allgemeine schulische Leben betreffen. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) (der dann gleichzeitig Mitglied der Schulkonferenz ist) und eine(n) Stellvertreter(in). Außerdem wählen sie 5 weitere Mitglieder aus ihrer Mitte in die Schulkonferenz.
3. Schulkonferenz
Sie ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Sie besteht aus 6 Elternvertretern und 6 Lehrern/innen. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende, hat aber kein Stimmrecht (außer in Patt-Situationen).
Aufgaben
Die Schulkonferenz entscheidet über
> Einführung von Schulbüchern
> Einführung von Lernmitteln
> Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
> Schulveranstaltungen
> Etatverwendung
> die beweglichen Ferientage